Aktuelle Urteile aus verschiedenen Rechtsgebieten
BGH: "Bitte um schnelle Behebung" stellt bei Nacherfüllung im Kaufrecht wirksame Fristsetzung dar
Kaufrecht
BGH: "Bitte um schnelle Behebung" stellt bei Nacherfüllung im Kaufrecht wirksame Fristsetzung dar
Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 13.07.2016 u.a. dafür entschieden, dass es für die wirksame Fristsetzung bei der Nacherfüllung keiner Angabe eines konkreten Zeitraums oder Datums bedarf. Auch die Formulierung der Nachbesserungsaufforderung als "Bitte" sei unschädlich.
weiter lesen...BGH: Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers erweitert
Kaufrecht
BGH: Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers erweitert
Der Käufer muss bei einem Sachmangel innerhalb der ersten sechs Monate ab Gefahrübergang weder darlegen und nachweisen, auf welche Ursache dieser Zustand zurückzuführen ist, noch dass diese in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2016 hervor, mit dem das Gericht die Reichweite der Beweislastumkehrregelung des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf erweitert hat (Az.: VIII ZR 103/15). Der BGH stützt seine neue Rechtsprechung insbesondere auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Juni 2015 (NJW 2015, 2237).
weiter lesen...OLG Hamm: Verkäufer eines Hauses muss über bei Regen nassen Keller informieren
Baurecht
OLG Hamm: Verkäufer eines Hauses muss über bei Regen nassen Keller informieren
Der Verkäufer eines Wohnhauses, dessen Keller im Jahr 1938 gebaut worden ist, muss einen Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei starken Regenfällen Wasser in den Keller eindringt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18.07.2016 klargestellt und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund im Ergebnis bestätigt (Az.: 22 U 161/15, BeckRS 2016, 13979).
weiter lesen...OLG Hamm: Klage einer vom Abgasskandal betroffenen VW-Kundin hat hinreichende Aussichten auf Erfolg
Wirtschaftsrecht
OLG Hamm: Klage einer vom Abgasskandal betroffenen VW-Kundin hat hinreichende Aussichten auf Erfolg
Die beabsichtigte Klage einer VW-Kundin, die 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist, hat hinreichende Aussichten auf Erfolg. Die Kundin verlangt vom Hersteller gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs. Das Oberlandesgericht Hamm hat der Kundin daher am 21.06.2016 für die beabsichtigte Klage - in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Landgerichts Essen - Prozesskostenhilfe bewilligt (Az.: 28 W 14/16).
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