Aktuelle Urteile aus verschiedenen Rechtsgebieten
OLG Schleswig: Kein Schadensersatz nach vorbehaltsloser Abnahme in Kenntnis des Mangels
Baurecht
OLG Schleswig: Kein Schadensersatz nach vorbehaltsloser Abnahme in Kenntnis des Mangels
Der Termin zur Abnahme von Bauarbeiten oder gar eines Neubaus kann sowohl bei Bauherren als auch Werkunternehmern Bauchschmerzen hervorrufen. Denn es besteht das Risiko, dass alte Mängel ungesehen bleiben bzw. neue Mängel aufgedeckt werden könnten. Wer dagegen schon weiß, dass beim Bau nicht alles glatt lief, der sollte sich bei der Abnahme unbedingt seine Gewährleistungsrechte wegen der ihm bekannten Mängel vorbehalten. Tut er dies nicht, so kann er die Kosten einer späteren Mangelbeseitigung nicht mehr vom Werkunternehmer ersetzt verlangen [OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2015].
weiter lesen...OLG Stuttgart: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede"
Vertragsrecht
OLG Stuttgart: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede"
Treffen die Parteien eines Architektenvertrags nach Vertragsschluss und Leistungserbringung eine "Ohne-Rechnung-Abrede" zur Hinterziehung von Umsatzsteuer, erfasst die Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nur den Abänderungsvertrag, sondern das gesamte geänderte Vertragsverhältnis, so dass aus diesem Vertrag keine Gewährleistungsrechte oder Honoraransprüche mehr hergeleitet werden können [OLG Stuttgart Urteil vom 10.11.2015, 10 U 14/15].
weiter lesen...Wer die Nachruhe stört und Terrassen vermüllt, verliert seine Wohnung!
Mietrecht
LG Köln: Wer lärmt, das Mietobjekt verschmutzt und Mitmieter beleidigt kann fristlos gekündigt werden
Stört ein Mieter wiederholt die Nachtruhe durch Lärm und laute Musik, verschmutzt er die Terrasse eines Mitmieters durch das Herabfallenlassen von Müll und anderen Gegenständen und beleidigt er Mitmieter, ist der Hausfrieden nachhaltig gestört und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt [LG Köln, Urteil vom 15.04.2016].
weiter lesen...AG Nienburg erlaubt Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismaterial
Verkehrsrecht
AG Nienburg erlaubt Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismaterial
Erstmals hat ein Gericht in Deutschland die eine Auseinandersetzung im Straßenverkehr dokumentierenden Aufzeichnungen einer sogenannten Dashcam als Beweismittel zugelassen. Die Aufzeichnungen seien hier anlassbezogen und damit im Einklang mit Datenschutzrecht erstellt worden, weil die Kamera nicht dauerhaft gelaufen, sondern vom Nutzer erst eingeschaltet worden sei, als die Auseinandersetzung bereits begonnen hatte, so das Amtsgericht Nienburg. In einem solchen Fall dürfe die abstrakte Furcht vor einer allgegenwärtigen Datenerhebung nicht dazu führen, dass den Bürgern «sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten werden» (Urteil vom 20.01.2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)).
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