Aktuelle Urteile aus verschiedenen Rechtsgebieten

03.03.2016

AG Nienburg erlaubt Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismaterial

Verkehrsrecht

AG Nienburg erlaubt Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismaterial

Erstmals hat ein Gericht in Deutschland die eine Auseinandersetzung im Straßenverkehr dokumentierenden Aufzeichnungen einer sogenannten Dashcam als Beweismittel zugelassen. Die Aufzeichnungen seien hier anlassbezogen und damit im Einklang mit Datenschutzrecht erstellt worden, weil die Kamera nicht dauerhaft gelaufen, sondern vom Nutzer erst eingeschaltet worden sei, als die Auseinandersetzung bereits begonnen hatte, so das Amtsgericht Nienburg. In einem solchen Fall dürfe die abstrakte Furcht vor einer allgegenwärtigen Datenerhebung nicht dazu führen, dass den Bürgern «sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten werden» (Urteil vom 20.01.2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)).

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03.03.2016

BGH: Kein Rückzahlungsanspruch bei mangelhafter Werkleistung aus Schwarzarbeit

Baurecht

BGH: Kein Rückzahlungsanspruch bei mangelhafter Werkleistung aus Schwarzarbeit

Wenn ein Werkvertrag wegen Schwarzarbeit nichtig ist (§ 1 Abs. 2 Nr. SchwarzArbG) steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu, wenn die Werkleistung mangelhaft ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 11.06.2015, Az.: VII ZR 216/14).

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03.03.2016

VG BGH: Mieter muss Einbau von Rauchwarnmeldern durch Vermieter dulden

Mietrecht

VG BGH: Mieter muss Einbau von Rauchwarnmeldern durch Vermieter dulden

Der Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. Dies hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 17.06.2015 entschieden (Az.: VIII ZR 216/14, BeckRS 2014, 22105; VIII ZR 290/14).

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03.03.2016

BGH verweist Fall des Kettenrauchers Friedhelm Adolfs an Vorinstanz zurück

Mietrecht

BGH verweist Fall des Kettenrauchers Friedhelm Adolfs an Vorinstanz zurück

Eine Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch, die ein Mieter durch einfache und zumutbare Maßnahmen, etwa durch Lüften über die Fenster, verhindern kann, stellt unter Umständen eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters dar. Ob dies im konkreten Fall zu einer fristlosen Kündigung reichte, konnte der Bundesgerichtshof wegen fehlerhafter Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht abschließend klären. Der in den Medien viel beachtete Fall wurde deshalb an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zu weiteren Aufklärung zurückverwiesen (Urteil vom 18.02.2015, Az.: VIII ZR 186/14).

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