Aktuelle Urteile aus verschiedenen Rechtsgebieten
Die seit dem 28.04.2020 geltende Novelle zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sorgte bereits mehrfach für hitzige Diskussionen.
Insbesondere die verschärften Regelungen zu den Fahrverboten stießen auf wenig Verstädnis. So sieht die Verordnung derzeit vor, dass bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts ein Fahrverbot angeordnet wird.
Das Verkehrsministerium überlegte daher bereits, die Verschärfungen abzumildern, doch dies könnte nun gänzlich hinfällig sein.
Nach Auffassung vieler Juristen ist die derzeit gültige Novelle aufgrund eines Formfehlers vollständig nichtig!
Diese Nichtigkeit ergibt sich aus einem Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Zitiergebot.
Bereits in der Vergangenheit führte eine Missachtung dieser Vorschrift zur kompletten Nichtigkeit der Verordnung, dies ist unserer Ansicht nach auch hier der Fall.
Gerne unterstützen wir Sie in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten!