Erben & Familie

In diesem klassischen Gebiet anwaltlicher Tätigkeit steht Ihnen ein versiertes, erfahrenes und eingespieltes Anwaltsteam zur Verfügung. Wir vertreten und beraten umfassend bei sämtlichen Problemen im Familien- und Erbrecht. Unser Anliegen ist dabei zum Einen das Verständnis für Ihre persönliche Situation und Ihrer individuellen Probleme bei gleichzeitig optimaler juristischer Beratung und Vertretung.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht Rechtsanwältin Adrian und Rechtsanwalt Walter sind für Sie nicht nur gerichtlich bei Scheidung, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich tätig, sondern auch bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen.

Im Bereich des Erbrechtes ist die optimale familienrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen individuell für den jeweiligen Mandanten und dessen Lebenssituation ein wichtiges Anliegen, genauso wie zukunftsorientierte Unternehmensnachfolgeregelungen.

Beratung und gerichtliche Vertretung bei der Auseinandersetzung von Nachlässen und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gehören zu unserer selbstverständlichen Angebotspalette.