Staat & Verwaltung

Unsere kompetenten Anwälte vertreten Sie in sämtlichen Belangen des öffentlichen Rechtes. Dabei bildet ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit die strafrechtliche Beratung und Verteidigung, sowie die gesamte Palette des Ordnungswidrigkeitenrechtes. Hiervon umfasst sind nicht nur klassische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, sondern auch das gesamte Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Besonderes Renommee im Bereich des Verwaltungsrechts genießt Rechtsanwalt Dr. Hedrich. Er vertritt nicht nur Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften im gesamten verwaltungsrechtlichen Bereich bis hin zum Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, sondern er hilft auch Bürgern und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Belange im weiten Feld des Verwaltungsrechtes.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im gesamten öffentlichen Baurecht, insbesondere Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Kommunalabgaben und Erschließungsbeitragsrecht.

Umfasst ist auch das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung, das Abfallrecht und das Bodenschutzrecht.

Nicht zuletzt ist die Vertretung im Bereich des Fahrerlaubnisrechtes in der täglichen Praxis von hoher Bedeutung.